Unsere Fortbildungszertifizierungen:

In Zeiten, in denen das Recht immer komplexer und differenzierter wird, ist eine fundierte und kompetente Rechtsberatung ohne eine umfassende und ständige Fort- und Weiterbildung unseres Erachtens nicht möglich. Nur so lässt sich die hohe Qualität anwaltlicher Rechtsberatung auf Dauer sicherstellen. Wir sehen es daher als selbstverständlich an, uns permanent und nachhaltig im eigenen Interesse - wie auch im Interesse unserer Mandanten - fortzubilden.

Das Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung verliehen. Aus der Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer heißt es hierzu:

"Die hohe Kompetenz in der Rechtsberatung ist das entscheidende Qualitätsmerkmal, das die Rechtsanwälte auf dem Rechtsberatungsmarkt auszeichnet. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine ständige, umfangreiche Fortbildung unabdingbar. Die BRAK gibt jetzt den Anwälten die Möglichkeit, mit Erwerb ihres Zertifikats auch nach außen zu dokumentieren, dass sie sich laufend fortbilden. Um das Zertifikat zu erhalten, muss der Anwalt regelmäßig nachweisen, dass er sich in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit fortbildet."


Darüber hinaus wird mit dem "Amtlichen Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" der Rechtsanwaltskammer Frankfurt sowie der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein unsere regelmäßige Fortbildung bestätigt.

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M. fährt zum "Amtlichen Prüfsiegel Fortbildungsnachweis" aus:

"... Wer dieses Prüfsiegel vorweisen kann, der hat tatsächlich hart für seine Fortbildung gearbeitet. Er kann in besonderem Maße das Vertrauen der rechtsratsuchenden Verbraucher beanspruchen..."

In unserem Hause sind alle Berufsträger mit den genannten Zertifizierungen ausgezeichnet.